Elternbrief des MBJS vom 13.12.2020
Elternbrief des MBJS Brandenburg vom 13.12.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
bevor ich Ihnen und Ihren Kindern ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch
in das Jahr 2021 wünsche, informiere ich Sie im Folgenden über die zusätzlichen Schutz-
maßnahmen, die vorbehaltlich der abschließenden Entscheidung des Kabinetts für das
Schulwesen ab dem 14. Dezember 2020 bis zum Beginn der Weihnachtsferien und nach
diesen ab dem 04. Januar 2021 gelten werden.
Die darüber hinausgehenden schul- und lerngruppenspezifischen Informationen über die
schul- und lerngruppenspezifischen Details der Organisation von Schule und Unterricht er-
halten Sie und Ihre Kinder von den Schulleiter/innen und Lehrkräfte.
1. Schul- und Unterrichtsbetrieb in der Zeit vom 14. bis 18. Dezember 2020
- Besuchen Ihre Kinder eine Abschlussklasse, gilt die Pflicht zum Besuch des Prä-
senzunterrichts, damit die Prüfungsvorbereitung so gut wie möglich erfolgen
kann. Das betrifft
- die Jahrgangsstufe 10 an Ober-, Gesamt-, Förderschulen sowie des Gymnasiums,
- die Jahrgangsstufe 12 des Gymnasiums,
- die Jahrgangsstufe 13 von Gesamtschulen, beruflichen Gymnasien und des
Zweiten Bildungswegs
- sowie Schüler/innen im letzten Ausbildungsjahr des jeweiligen beruflichen
Bildungsgangs.
- Für die übrigen Jahrgangsstufen entscheiden Sie, ob ihr Kind am Präsenzunter-
richt in der Schule teilnimmt. Bitte informieren Sie die Schulleiter/innen formlos,
wenn Ihr Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen soll. Da die Pflicht zur Teil-
nahme am Distanzunterricht bestehen bleibt, halten Sie bitte Ihre Kinder in der
Zeit, in der sie ansonsten am Unterricht teilnähmen, zum Lernen zu Hause an.
- Die Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt geistige Entwick-
lung bleiben geöffnet, aber Sie entscheiden, ob ihr Kind die Schule besucht. Bitte
informieren Sie die Schulleiter/innen formlos, wie Sie sich entschieden haben.
- Die Schulen bzw. Lerngruppen, die den Unterricht im Wechselmodell organisiert
haben, weil beispielweise eine Allgemein- oder Einzelverfügung eines Landkrei-
ses oder einer kreisfreien Stadt dies vorgeschrieben hat, führen den Unterricht im
Wechselmodell bis zum Beginn der Weihnachtsferien fort.
2. Schul- und Unterrichtsorganisation in der Zeit vom 04. Januar 2021 bis 08. Januar 2021
- Besuchen Ihre Kinder eine Abschlussklasse, nehmen sie am Präsenzunterricht
teil. Die Schulen sind gebeten, alle unterrichtsorganisatorischen und räumlichen
Optionen zu nutzen, damit der Mindestabstand von 1,5 Meter nach Möglichkeit
eingehalten werden kann.
- Die Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt geistige Entwick-
lung bleiben geöffnet, Sie entscheiden und informieren die Schulleiter/innen form-
los darüber, ob ihr Kind am Präsenzunterricht in der Schule teilnimmt.
- Die übrigen Schüler/innen der Grundschulen, der Förderschulen, der weiterfüh-
renden allgemeinbildenden Schulen und der Oberstufenzentren einschließlich
des Zweiten Bildungswegs bleiben zu Hause und werden dem von jeder Schule
für den Distanzunterricht entwickelten Konzept entsprechend distant unterrichtet.
3. Schul- und Unterrichtsorganisation ab dem 11. Januar 2021
In der 1. Kalenderwoche 2021 wird die Landesregierung im Zuge der Abstimmung ei-
ner Neufassung der Eindämmungsverordnung aufgrund der Ergebnisse ihrer Analyse
des Infektionsgeschehens entscheiden, ob der Präsenzunterricht wieder ausgeweitet werden kann.
4. Ausweitung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht - mit
Ausnahme des Sportunterrichts - wird auf die Schüler/innen ab der Jahrgangsstufe
1 ausgeweitet. Ausnahmen davon sind im Einzelfall nur unter den in der Eindäm-
mungsverordnung geregelten Voraussetzungen möglich. Dies betrifft voraussichtlich
a. die Schüler/innen der Förderschulen für geistige Entwicklung, für die Schullei-
ter/innen aus pädagogischen Gründen eine Befreiung von der Tragepflicht zulas-
sen können;
b. die Schüler/innen, die sich Klausuren mit einer Dauer von 240 Minuten und mehr
unterziehen müssen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten
werden kann;
c. die Zeiträume, in denen die Unterrichtsräume stoßweise gelüftet werden;
d. im Außenbereich von Schulen die Schüler/innen der Jahrgangsstufe 1 bis 4.
Das Weihnachtsfest 2020 und der Wechsel in das Jahr 2021 werden für uns alle ganz
anders sein als wir es bisher gekannt haben. Im neuen Jahr besteht mit Blick auf die ent-
wickelten Impfstoffe aber Hoffnung, dass wir alle wieder in eine – wenn auch vermutlich
neue – Form der Normalität eintreten können. Obwohl ich weiß, dass ich damit allen Fami-
lien mit ihren Kindern einiges zumute: Bitte tragen Sie das Ihnen Mögliche dazu bei, dass
die ergriffenen Schutzmaßnahmen bis Anfang 2021 Wirkung zeigen und alle Ihre Kinder so
bald wie möglich wieder am Präsenzunterricht teilnehmen können.
Ihnen und den Ihren trotz allem ein frohes Fest und alles Gute für das Jahr 2021 wünscht
mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Schäfer